(Themenbild: Bernd Boscolo, www.pixelio.de)
(Polizei Kanton Solothurn) – Die Festtage bedeuten auch die geselligen Anlässe im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis. Dabei sind schnell ein, zwei «Gläschen» zuviel getrunken. Wer sich dann noch hinters Steuer setzt, handelt grobfahrlässig.








