(Kanton Solothurn) – Am 31. Juli 2009 geht die ordentliche Einreichungsfrist für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) für das Jahr 2009 zu Ende. Bis zu diesem Datum müssen die Gesuche für die Prämienverbilligung bei der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) eingereicht sein. Nach diesem Datum eingereichte Gesuche können nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
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Krankenkassen – Prämienverbilligung – Letzter Termin 31. Juli 2009
Themenbild: www.pixelio.de
Krankenkassen – Prämienverbilligung – Letzter Termin 31. Juli 2008
Themenbild: www.pixelio.de
(ktso) – Am 31. Juli 2008 geht die ordentliche Einreichungsfrist für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) für das Jahr 2008 zu Ende. Bis zu diesem Datum müssen die Gesuche für die Prämienverbilligung bei der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) eingereicht sein. Nach diesem Datum eingereichte Gesuche können nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.








