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“oekingen”

Verwaltungsgericht bestätigt Abschiebung von Sozialfällen nach Grenchen

(mgt) – Die beiden Einwohnergemeinden Fulenbach und Oekingen haben zum Nachteil der Stadt Grenchen gegen das im kantonalen Sozialgesetzes festgelegte Abschiebeverbot verstossen. Zu diesem Schluss kommt das Verwaltungsgericht. Den beiden Gemeinden Oekingen und Fulenbach müssen nicht nur für die Gerichtskosten aufkommen, sondern auch für die Kosten, die durch ihr Fehlverhalten der Gemeinde Grenchen entstanden sind.

Abschiebung von Sozialhilfeempfängern – Grenchen hat vom Kanton Recht bekommen

Fulenbach und Oekingen müssen zurückzahlen. (Foto: archiv pgm communicaions)

(Paul-Georg Meister) – Stadtpräsident Boris Banga hatte Recht. Die Gemeinden Fulenbach und Oekingen haben tatsächlich Sozalhilfebezüger nach Grenchen abgeschoben. Zu diesem Schluss kommt der Kanton und hat eine entsprechende Beschwerde der Gemeinde Grenchen gutgeheissen. Abgewiesen wurden hingegen die Beschwerden gegen die Gemeinden Trimbach und Pieterlen.

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