Falsch eingestellte Radaranlage: Verband der Busfahrer erwägt Millionenklage gegen die Polizei
Mittwoch, 14. Januar 2009
in Verschiedenes
Carfahrer fühlen sich benachteiligt. (Themenbild: Paul-Georg Meister)
Für Lastwagen gilt auf dem Autobahnstrassennetz eine Höchstgeschwindigkeit von 80km/h. Bei Reisebussen ist die Höchstgeschwindigkeit auf 100km/h beschränkt. Die achslastgebundene Radarfalle kann jedoch den Achsdruck von Lastwagen und Reisebusse nicht unterscheiden und die stationäre Radarfalle erfasst und blitzt demzufolge jeden Reisebus, der auf dem besagten Autobahnabschnitt über 80km/h fährt. Da die A1 täglich für Reisecars aus der Schweiz wie auch aus dem Ausland ein vielbefahrener Autobahnabschnitt darstellt, ist die Situation für den Verband der Busfahrer, welcher dem Weltverband UICR mit über 1.4 Mio. Berufsfahrer angeschlossen ist, ein unhaltbarer Zustand. Der Sachverhalt ist skandalös! Mediensprecher Mast von der Kantonspolizei Solothurn kennt diese Problematik, hält aber gleichzeitig fest, dass diese Radarkontrollen nicht anders lösbar seien. Im Weiteren hätten die Fahrer jeweils 30 Tage Zeit, gegen den Busgeldbescheid Einsprache zu erheben.
Für den Verband Bus-Driver ein unhaltbarer Zustand. Für die Fahrgäste ist der Blitz ein Warnhinweis, dass der Fahrer die Geschwindigkeitslimite überschritten hat und damit die Sicherheit der Gäste gefährdet. Dies führt zu einem Vertrauensbruch zwischen Gast und Fahrer respektive Carunternehmen. Zudem kann es nicht sein, dass der Fahrer in einem Rechtsstaat Einspruch gegen eine Busse infolge eines skandalösen Systems machen muss. Ein Busfahrer, der sich absolut korrekt verhält und die erlaubten 100 km/h fährt, was in der Praxis jeder tut, muss sich also gegen einen Busgeldbescheid wehren und dies, weil die Polizei bei der Auswertung in vielen Fällen einen Lastwagen nicht von einem Reisebus unterscheiden kann.
Der Verband schätzt, dass tausende von Busfahrern sich dieser Fehlfunktion nicht bewusst sind und die ungerechtfertigten Bussen bezahlt haben. Das Geld landete demzufolge ungerechtfertigt in der Kasse des Kantons Solothurn. Und dort soll es jetzt wieder weg. Swiss Bus-Driver als Bus-Fahrer Organisation erwägt eine Klage gegen den Kanton Solothurn in Millionenhöhe. Der Verband der Busfahrer will das Geld sinnvoll für die obligatorische Weiterbildung einsetzen.
Die Kantonspolizei Solothurn will aber die Vorwürfe in dieser Form nicht gelten lassen. In einer Stellungnahme hält sie fest:
- Es ist richtig, das die erwähnte Anlage in Oberbuchsiten (Autobahn A1) aus technischen Gründen nicht zwischen Lastwagen und Cars unterscheiden kann.
- Die geblitzten schweren Fahrzeuge werden jedoch manuell aussortiert. Dabei wird der höheren erlaubten Geschwindigkeit von Reise-Cars Rechnung getragen, d.h. diese werden ausgeschieden.
- Sollten beim Auswertungsvorgang jedoch andere Verkehrsübertretungen wie zB Nichttragen der Sicherheitsgurten oder Telefonieren ohne Freisprechanlage festgestellt werden, werden die fehlbaren Lenker entsprechend gebüsst.
- Cars mit Anhänger werden gesetzlich punkto Höchstgeschwindigkeit wie Lastwagen behandelt (d.h. es gilt die Limite 80 km/h)
- Grundsätzlich können bei der manuellen Aussortierung Fehler passieren. Nach unseren Erfahrungen liegt die Fehlerquote diesbezüglich nahezu bei null. In diesem Fall hat der zu Unrecht verzeigte Chauffeur/Carunternehmen jeweils 30 Tage Zeit, gegen die ausgesprochene Busse Einsprache zu erheben.





