Alkohol-Testkäufe durch Jugendliche in Grenchen - Vorschriften wurden eingehalten
Dienstag, 6. Januar 2009
in Polizeimeldungen
Jugendliche erhielten keinen Alkohol. (Foto: www.pixelio.de)
In den vergangenen Monaten häuften sich bei der Polizei Meldungen, dass Alkoholika an Jugendliche verkauft würden. Aufgrund dieser Meldungen, sah sich die Polizei Stadt Grenchen veranlasst, Testkäufe auf Stadtgebiet durchzuführen.
Die Testkäufe basierten auf einem zusammen mit der Staatsanwaltschaft abgesprochenen Konzept der Polizei Stadt Grenchen. Sämtliche Alkoholverkaufsstellen und Gastwirtschaftsbetriebe wurden anfangs Mai in einem Schreiben auf die Testkäufe aufmerksam gemacht. Im Rahmen einer weiteren Stichprobe wurden kurz vor Weihnachten acht Verkaufsstellen kontrolliert. Die jugendlichen Testkäufer wurden von Polizeifunktionären begleitet, welche sich im Hintergrund hielten. Die Testpersonen versuchten in den Verkaufsgeschäften Bier zu kaufen. Das Verkaufspersonal hielt sich in allen Fällen an die gesetzlichen Vorschriften und verkaufte den Jugendlichen kein Bier.
Nach den Kaufversuchen klärte die Polizei das Verkaufspersonal jeweils über die erfolgten Testkäufe auf.
An unter 16-Jährige dürfen weder Alkohol noch Tabakwaren verkauft werden. Wein, Bier und gegorener Most dürfen gemäß Gesetz an 16-Jährige, Alcopops, Spirituosen und Aperitife aber erst an Jugendliche über 18 Jahren verkauft werden.
Auch in naher Zukunft werden in der Stadt Grenchen im Rahmen des Jugendschutzes solche Testkäufe durchgeführt.





