Abschiebung von Sozialhilfeempfängern – Grenchen hat vom Kanton Recht bekommen
Dienstag, 9. Dezember 2008
in Grenchen
Fulenbach und Oekingen müssen zurückzahlen. (Foto: archiv pgm communicaions)
Im April dieses Jahres prangerte Grenchens Stadtpräsident Boris Banga die Gemeinden Fulenbach und Oekingen an, Sozialhilfebezüger - es handelt sich dabei jeweils um ganze Familien - nach Grenchen abgeschoben zu haben. Nun hat der Kanton einer entsprechenden Beschwerde der Gemeinde Grenchen recht gegeben.
Laut dem Departement des Innern sei erwiesen, dass die Gemeinden Fulenbach und Oekingen die Sozialhilfeempfänger widerrechtlich nach Grenchen abgeschoben hätten. Die beiden Gemeinden müssen deshalb die Betreuungs- und Sozialadministrationskosten der betroffenen Familien an die Gemeinde Grenchen zurückzahlen. In einem Fall sind die 8'625, im andern 4875 Franken. Zudem wurden ihnen die Verfahrenskosten des Kantons auferlegt.
Gang vors Verwaltungsgericht?
Weitergehende finanzielle Forderungen - wie sie von Grenchen verlangt werden - kann die Gemeinde nun am Verwaltungsgericht einzuklagen.
Erfreut über diesen Entscheid ist Stadtpräsident Boris Banga. Ob Grenchen den Weg ans Verwaltungsgericht gehen wird, sei derzeit aber noch unklar. Man werde die Angelegenheit prüfen. Klar ist indessen, dass Grenchen auch gegen künftige Fälle von Sozialabschiebungen vorgehen werde. Derzeit ist ein weiterer Fall hänging. Um welche Solothurner Gemeinde es sich diesmal handelt, will man in Grenchen noch nicht bekannt geben. Man wolle zuerst die rechtliche Situation genau prüfen, war zu erfahren.
Fulenbach und Oensingen überrascht
Anders als der Kanton sehen die Gemeindepräsidenten von Fulenbach und Oekingen die ganze Angelegenheit. Obwohl der Kanton auf Grund der Fakten entschieden hat, dass sie unrechtmässig gehandelt hätten, betonen beide, sie seien von diesem Entscheid überrascht und nach wie vor der Ansicht, richtig gehandelt zu haben.
Ob sie den Entscheid des Kantons anfechten werden, steht derzeit ebenfalls noch nicht fest, ist aber wahrscheinlich. Die beiden Gemeinden haben dazu zehn Tage Zeit und dürften dies schon deshalb tun, um die entsprechende Frist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.
Zwei Beschwerden abgewiesen
In zwei weiteren Fällen allerdings hatte Grenchen keinen Erfolg. So wurde die Beschwerde gegen die Gemeinde Trimbach vom Kanton abgewiesen. In diesem Fall hatte Grenchen einem Sozialhilfebezüger die Niederlassung verweigert. Nach Ansicht des Kantons zu Unrecht.
Abgewiesen wurde auch die Beschwerde gegen die Gemeinde Pieterlen. Auch hier hatte sich die Gemeinde Grenchen geweigert, einen Sozialhilfeempfänger anzumelden. Diesen Entscheid des Kantons will Grenchen allerdings nicht akzeptieren und hat deshalb beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht.





