Kanton legt Richtplananpassung zur Windenergie auf
Montag, 15. September 2008
in Kanton Solothurn
Windanlage auf dem Grenchenberg. (Foto: Sabine Wälti)
Vom 15. September bis am 14. Oktober 2008 legt der Kanton die Richtplananpassung zum Thema „Windenergie – Gebiete für Windparks“ öffentlich auf. Das Amt für Raumplanung hat die Resultate der Windenergiepotentialstudie für den Kanton Solothurn im Juni 2008 an zwei öffentlichen Informationsveranstaltungen in Grenchen und in Balsthal vorgestellt und vorgeschlagen, im kantonalen Richtplan Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen festzulegen und auf den So-lothurner Jurahöhen Gebiete für Windparks vorzusehen.
Der Kanton Solothurn ist sich bewusst, dass das Thema Windenergie auch jetzt wieder zu kontroversen Meinungsäusserungen führen wird. Er ist jedoch der Meinung, dass die Windenergie als erneuerbare Energie genutzt und damit ein – wenn auch kleiner – Beitrag an den Klimaschutz geleistet werden soll. Angesichts der bereits heute feststellbaren klimabedingten Veränderungen unserer Landschaft etwa durch den starken Rückgang der Gletscher in den Alpen ist Handlungsbedarf gegeben. Die sich mit dem Klimawandel und der Verknappung der fossilen Ressourcen abzeichnende Veränderung der Energieversorgung wird ein Stück weit auch unsere Landschaft mitprägen.
Mit der Richtplananpassung sollen die Weichen so gestellt werden, dass mit grossen Windkraftanlagen an windexponierten Standorten ein substantieller Beitrag an die Produktion erneuerbarer Energie im Kanton Solothurn geleistet werden kann. Um das Landschaftsbild und die Naturwerte zu schonen, sollen diese Anlagen ausserhalb von sensiblen Gebieten in wenigen Windparks zusammengefasst und damit gleichzeitig die anderen Landschaften von Eingriffen freigehalten werden.
Die kürzlich veröffentlichte neue Windkarte 2008 von Meteotest zeigt für das Gebiet des Kantons Solothurn eine ausgeglichenere Windsituation als das Windmodell 2003, welches als Grundlage für die Evaluation der Gebiete in der Windenergiepotentialstudie diente. Die Unterschiede sind auf zusätzliche Windmessungen und eine einheitliche Berücksichtigung der Daten der aktuell 162 über die Schweiz verteilten stationären Windmessungen zurückzuführen (Jahresmittelwert 1987 bis 2006). Zusätzlich zu den fünf vorgeschlagenen Gebieten für Windparks im oberen Kantonsteil weisen neu auch verschiedene Gebiete im unteren Kantonsteil und in Richtung Schwarzbubenland für die Windenergienutzung geeignete Windverhältnisse auf.
Aufgrund dieser veränderten Ausgangslage hat das Amt für Raumplanung die Windenergiepotentialstudie ergänzt und schlägt drei zusätzliche potentielle Gebiete für Windparks vor: Gebiet “Homberg” (Gemeinden Seewen und Nunningen), Gebiet “Burg” (Gemeinde Kienberg) und Gebiet “Wisnerhöchi” (Gemeinden Wisen, Trimbach und Hauenstein-Ifenthal).
Die fünf Gebiete “Grenchenberg”, “Scheltenpass”, “Schwängimatt”, “Homberg” und “Burg”, wo konkrete Interessenten für die Realisierung von Windparks vorhanden sind und bereits Vorabklärungen erfolgten, sollen in der Richtplananpassung in die Abstimmungskategorie “Festsetzung” aufgenommen werden. Die übrigen drei Gebiete sollen der Abstimmungskategorie “Zwischenergebnis” zugewiesen werden. Mit dieser Etappierung kann ein Stück weit auch auf die Bedenken aus der Region Thal eingegangen werden, indem nur zwei der insgesamt vier evaluierten Gebiete für Windparks, welche im Thal liegen, mit der Richtplananpassung festgesetzt werden sollen.
Die Festsetzung eines Gebietes im Richtplan ist lediglich ein Schritt zur Realisierung eines Windparks. Viele Faktoren wie etwa die effektiv vor Ort gemessenen Windverhältnisse, die Wirtschaftlichkeit, technische Aspekte, das künftige Mass der Förderung der erneuerbaren Energien durch den Bund oder das nachgelagerte Nutzungsplanverfahren werden massgebend sein, ob auf den Solothurner Jurahöhen in einigen Jahren Windräder drehen werden oder nicht.
Die Richtplananpassung liegt während 30 Tagen im Bau- und Justizdepartement, im Amt für Raumplanung sowie in den Gemeinden Aedermannsdorf, Balsthal, Beinwil, Grenchen, Hauenstein-Ifenthal, Kienberg, Laupersdorf, Matzendorf, Mümliswil-Ramiswil, Nunningen, Seewen, Trimbach und Wisen öffentlich auf. Die Anpassung wird auch im Internet auf der Homepage des Amtes für Raumplanung veröffentlicht: www.arp.so.ch/richtplananpassung. Einwendungen gegen die Richtplananpassung haben innerhalb der Auflagefrist schriftlich an das Bau- und Justizdepartement zu erfolgen. Sie müssen mindestens einen Antrag mit Begründung enthalten.
Anmerkung der Redaktion: Leider hat der Absender dieser Medienmitteilung den Text mit so genannt "harten" Trennungszeichen verfasst. Wir bemühen uns jeweils, die unangenehmen Wort-Trennungen von Hand zu entfernen, was sehr zeitaufwändig ist. Da kann es schon mal vorkommen, dass wir eine Trennung übersehen. Wir bitte unsere Leserschaft dafür um Entschuldigung.





