Balkon- und Sitzplatzverglasungen liegen im Trend
Montag, 25. August 2008
in Public Relations
Foto: FloraPress
Die Witterung in unseren Breitengraden beeinträchtigt die Nutzung von Balkonen und Sitzplätzen im Freien ziemlich stark. Bei manchem Barbecue ist hastiges Zügeln ins Innere angesagt, beim Zeitung lesen erlebt man unvermittelt „Vom Winde verweht“ oder beim Nachmittagstee die Zielsicherheit von Vögeln beim Ballastabwurf. Um von Vorfällen solcher Art verschont zu bleiben, gibt es eine bleibende und wertsteigernde Möglichkeit. Eine flexible Verglasung des Schweizer Marktleaders COVER macht aus Balkonen und Sitzplätzen optimal nutzbare zusätzliche Wohnfläche, in welcher sich die Sommersaison im Freien nach Belieben verlängern lässt.
In geschlossenem Zustand wird das verglaste Objekt durch feine Schlitze zwischen den Elementen natürlich und permanent belüftet und hinterlässt keine Kondensationsschäden am Gebäude (bauphysikalisch getestet). Das vor der Witterung geschützte Mobiliar kann am Ort belassen werden. Die Fläche kann maximal genutzt werden und die Lieblingspflanzen finden die zum gesunden Wuchs nötigen Bedingungen vor. Bei Abwesenheit können auch Hund und Katz den geschlossenen Balkon oder Sitzplatz als Gartenzimmer nutzen und streunen nicht unkontrolliert in der Gegend herum. Und sollte es beim Grillieren mal etwas länger werden, sind die Nachbarn um die Dämmung von Lärm und Geruch dankbar. COVER Verglasungen verbinden Funktionalität auch mit Ästhetik. Keine Fassade wird durch Vertikalprofile gestört.
Bei Neubauten und Renovationen liegt das patentierte System seit über 10 Jahren voll im Trend und hat weltweit Erfolg. Mit einem dichten Netz von autorisierten Fachbetrieben ist das Unternehmen schweizweit präsent. Hergestellt wird das Produkt bei SIO AG in Olten, wo das durch die Spezialisierung erarbeitete Know-how optimiert und regelmässig an die Regionalvertreter weitergegeben wird. Deren exakte Beratung vor Ort empfiehlt sich als Schutz vor späteren bösen Überraschungen. Weil COVER Verglasungen im Winter als energiesparende Massnahmen gelten, können in vielen Kantonen steuerliche Erleichterungen geltend gemacht werden.





