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Krankenkassen - Prämienverbilligung - Letzter Termin 31. Juli 2008

Sonntag, 8. Juni 2008 in Kanton Solothurn
Themenbild: www.pixelio.de
(ktso) - Am 31. Juli 2008 geht die ordentliche Einreichungsfrist für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) für das Jahr 2008 zu Ende. Bis zu diesem Datum müssen die Gesuche für die Prämienverbilligung bei der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) eingereicht sein. Nach diesem Datum eingereichte Gesuche können nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn stellt in der Regel allen Personen, die auf-grund der ausgewerteten Steuerdaten (definitive Staats-Steuerveranlagung 2006) voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben, automatisch ein Antragsformular zu.

Hat jemand im Laufe des Jahres 2007 die Ausbildung abgeschlossen, jedoch bis Ende Juni 2008 noch keinen Antrag auf Prämienverbilligung erhalten, dann sollte sich diese Person umgehend mit der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn in Verbindung setzen, um die erwähnte Frist nicht zu verpassen.

Dasselbe gilt für Personen, die infolge ihrer definitiven Staats-Steuerveranlagung 2006 noch keinen Antrag erhalten haben und gemäss diesen Steuerfaktoren einen Anspruch vermuten. Im Weiteren sollten sich diejenigen Personen schriftlich melden, bei welchen sich im Jahre 2007 der Zivilstand geändert hat oder die ihren Wohnsitz aus einem anderen Kanton in den Kanton Solothurn verlegt haben. (Kontaktadresse: Ausgleichskasse des Kantons Solothurn [AKSO], Postfach 116, 4501 Solothurn).

Steuerpflichtige, die die definitive Staats-Steuerveranlagung aus früheren Jahren (2005 bis 1997) erst im Jahr 2008 erhalten haben, müssen sich innert 30 Tagen nach deren Erhalt, bei der AKSO melden, sofern Sie einen Anspruch auf Prämienverbilligung vermuten. Massgebend sind die Anspruchsvoraussetzungen und Berechnungsgrundlagen der entsprechenden Jahre.

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