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Leserbrief: Aus Unsicherheit einbürgern?

Montag, 26. Mai 2008 in Leserbriefe
(Kantonsrat Heinz Müller, Grenchen, SVP Kantonalpräsident) - In der Schweiz werden jährlich gegen 50'000 Ausländer eingebürgert. Das entspricht etwa der Einwohnerzahl der Stadt Luzern. 1991 waren es noch 5'900. Der Kanton Solothurn ist bis ins Jahr 2003 im schweizerischen Vergleich durch eine zurückhaltende Einbürgerungspraxis aufgefallen. Im 2003 verzeichneten wir von allen Kantonen am zweitwenigsten Einbürgerungen. Dies hat der Kanton Solothurn den gut funktionierenden und seriös arbeitenden Bürgergemeinden zu verdanken.

Seit 2003 sind die Verantwortlichen der Bürgergemeinden nun verunsichert, da Regierung und Richter bei den Einbürgerungen das letzte Wort haben. Die Verantwortlichen aus den Einbürgerungskommissionen sagen heute oft: «Im Zweifelsfall bürgern wir die Ausländer ein, so riskieren wir keinen Gerichtsfall!» Das heisst im Klartext: Um Problemen aus dem Weg zu gehen, werden Personen eingebürgert, welche die Einbürgerungsanforderungen gar nicht erfüllen!
Wie das geschehen kann zeigte uns der Fall «Seewen» im Kanton Solothurn aus dem Jahr 2004.
Eine vierköpfige Familie aus Mazedonien ist nur schlecht integriert, kann nicht selbständig für ihren Unterhalt aufkommen, sucht kaum nachbarschaftliche Kontakte und beherrscht die deutsche Sprache nur ansatzweise.

Die Bürgerinnen und Bürger von Seewen haben eine Einbürgerung mit 103 gegen 4 Stimmen abgelehnt. Ein vernünftiger und nachvollziehbarer Entscheid. Nicht aber für die Obrigkeit aus dem fernen Rathaus in Solothurn. Verwaltung und Regierung haben, nach einer Beschwerde der Familie, der Gemeinde Seewen kurzerhand befohlen: Sofort einbürgern!

Weitere Beispiele finden Sie unter www.einbuergerungen.ch

So geht das einfach nicht! Wollen wir wirklich, dass demokratische Volksentscheide durch Verwaltungen und Gerichte umgekehrt werden? Wie lange geht es dann noch bis Resultate von Volksabstimmungen von Richtern korrigiert werden? Es ist ein wichtiges Recht in unserem Land, dass wir über Einbürgerungen wieder demokratisch und abschliessend entscheiden können. Damit wir dieses Recht wieder bekommen stimme ich am 1. Juni JA zur Einbürgerungsinitiative!

Kommentare
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Sie werden sicher die Sendung "Arena" auf SF1 am Freitag vergangener Woche verfolgt haben. Dort hiess es, so verstand ich das wenigstens, dass ein Verwaltungsgericht bloss einen Entscheid zurückweisen kann, wenn das Verfahren Mängel aufweist.

Mitnichten erfolgt ein Befehl zur Einbürgerung, wie Sie das schildern! Sie geben die Wahrheit verkürzt wider, was sie verfälscht.

Auf den Seewener Fall möchte ich nicht eingehen, weil mir beim "Fall Seewen" eine andere Assoziation aufleuchtet.

Können Sie sich vielleicht auch vorstellen, dass Menschen, die aus Kriegsgebieten flüchten und nach Jahren der Trauma-Arbeit hier in einer Gesellschaft leben, die weitgehend friedlich auf hohem kulturellem Niveau funktioniert, sogar den Wunsch entwickeln können, hier Wurzeln zu schlagen, weil sie hier Vorbilder entdecken und Wünsche verwirklicht sehen, von denen sie vorhier nie zu träumen wagten und sich aus dieser Motivation heraus einbürgern lassen möchten?

Was bringt denn ein Bürgerrecht ausser dem roten Pass und 2 Ster Holz zu 40 Franken?
#1 Hanspeter Vögtli am 27.05.2008 01:41 (Antwort)

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