Sozialfälle: Stadt Grenchen macht kleineren Gemeinden Vorwürfe
Mittwoch, 9. April 2008
in Politik
Vlnr. François Scheidegger, Kurt Boner, Boris Banga. (Foto: Christina Meister)
Den Städten werde oft vorgeworfen, die Kosten im Sozialbereich nicht im Griff zu haben, sagte Banga. In der Praxis erlebe die Stadt Grenchen aber immer wieder, dass kleinere Gemeinden versuchten, kostspielige Sozialfälle nach Grenchen abzuschieben. Kurt Boner schätzt, dass es sich dabei um zehn oder mehr “Fälle” pro Jahr handeln würde, wobei eine ganze Familie als ein Fall gesehen werde. Mit solchen Abschiebungen würden Grenchens Bemühungen um eine Verbesserung der sozialen und gesellschaftlichen Struktur ausgehebelt, sagte Banga.
Fallbeispiel: beide Gemeinden fühlen sich nicht zuständig
Kurt Boner und François Scheidegger schilderten einige Fallbeispiele und nannten dabei auch Namen der betroffenen Gemeinden. Ein Beispiel: Herr X. wollte sich bei der Einwohnerkontrolle Grenchen anmelden. Sein früherer Wohnort war Evilard (Leubringen), später wurde er einem Wohnheim in Grenchen zugewiesen. Da ein Heimaufenthalt rechtlich gesehen keinen Wohnsitz begründet, nahm Grenchen ihn nicht auf. Wie Pierre-Yves Grindat vom Einwohneramt Evilard auf Anfrage bestätigte, habe sich Herr X. in Evilard zuvor schon abgemeldet. Vonseiten des Sozialdienstes Biel, welcher für die Gemeinde Evilard zuständig ist, will man deshalb die Weigerung Grenchens, Herrn X. aufzunehmen, nicht akzeptieren: “Wir berufen uns wie Grenchen auf das Zuständigkeitsgesetz, interpretieren dieses aber offenbar anders. Ausserdem stützen wir uns auf einen Bundesgerichtsentscheid in einem ähnlichen Fall”, sagt David Gilbert, Leiter des Sozialdienstes Biel.
Der Sozialdienst Biel ist für rund 5`000 Personen in Biel und Evilard zuständig. Im Gegensatz zu Grenchen kenne man dort, so Gilbert, das Problem von solchen Abschiebungen nicht. Es sei “das Los von grösseren Städten”, dass sie mit ihrer Zentrumsfunktion auch solche Personen anziehen würden, so Gilbert.
Weder Grenchen noch Evilard fühlt isch für Herrn X. zuständig: Das betroffene Wohnheim erhält gemäss unseren Recherchen seit mehreren Monaten von keiner der beiden Gemeinden die Kosten des Heimaufenthalts von Herrn X. bezahlt. Mittlerweile seien Kosten von zwischen 20`000 und 25`000 Franken aufgelaufen, auf die das Heim bisher vergeblich warte, so der Heimleiter.
Keine Beschwerden eingereicht
Nebst Evilard wurden vonseiten der Stadt Grenchen vor allem Gemeinden aus unserem Kanton kritisiert. Erwähnt wurde von den drei Vertretern der Stadt, dass Grenchen die Möglichkeit hat, beim Amt für Soziale Sicherheit (ASO) Beschwerde einzureichen in Fällen, wo eine Abschiebung vermutet wird.
In den letzten drei bis fünf Jahren habe Grenchen keine solche Beschwerde eingereicht, sagte Bernhard Felder, Leiter Sozialhilfe und Asyl des ASO, auf Anfrage. Im Falle einer solchen Beschwerde würde diese im Einzelfall geprüft. Könne eine Abschiebung nachgewiesen werden, sei es möglich, dass die fehlbare Gemeinde bis zu fünf Jahre lang verpflichtet werden könne, die anfallenden Kosten zu übernehmen.
Die drei Vertreter der Stadt Grenchen machten an der Pressekonferenz von vergangener Woche deutlich, dass eine solche Abschiebung in der Praxis schwer zu beweisen sei.
Hoffnungsvoll bezüglich des neuen Sozialhilfegesetzes
Hoffnungsvoller zeigt sich Boris Banga bezüglich des neuen Sozialgesetzes, welches seit Januar 2008 in Kraft ist. Ab Januar 2009 werde der Lastenausgleich für die Sozialregionen in Kraft treten, was “mindestens von der Kostenseite her” einen Teil der Zentrumslasten ausgleichen würde, so Banga.





