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Leserbrief: Wahlfreiheit und Dienst im Todesfall

Donnerstag, 20. Dezember 2007 in Leserbriefe
Themenbild: (www.pixelio.de)
(Samuel Wendel, Pfarrer, Grenchen) - An seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat das Amt des offiziellen Bestatters aufgehoben.Die entsprechenden Kommentare in der Presse und in Leserbriefen sprachen von dem Ende eines „Monopols“, vom Lösen aus alten Fesseln, von endlich gewährter „freier Wahl“ eines Bestatters, von „Marktöffnung“ und „Wirtschaftsfreiheit“.
Solche Worte bringen zum Ausdruck, dass das Denken in den Werten der Wirtschaft inzwischen bis in den Bereich der „letzten Dinge“ vorgedrungen ist.
Es geht mir nicht darum, das Recht auf die freie Wahl eines Bestatters infrage zu stellen.

Zu denken geben muss aber das Bild vom Menschen, dessen höchstes Glück (und inzwischen auch Gesetz?) es sein soll, in allen Lebenslagen - und nun auch bei einem Todesfall „Wahlfreiheit“ zu haben. Dabei lehrt die Erfahrung, dass wir Menschen beim Tod eines Angehörigen wie aus dem Gleis geraten können, sodass wir erst einmal mit Entscheidungen überfordert sind. Und genau dort setzte für mich das Amt des offiziellen Bestatters ein, mit dem die Stadt all ihren Bewohnern einen Dienst anbot (dessen Wert ich als Seelsorger bei den Betroffenen oft wahrnahm): Man durfte gewiss sein, dass da ein Amt ist, bei dem man in allen Fällen und zu jeder Zeit einen ersten Beistand fand, eben auch dann, wenn man mit der Wahl überfordert war (und diesen Dienst verdeckt das Wort „Monopol“).

Jetzt gilt es, sich auf die neue Situation einzustellen. Dabei dünkt es uns als Pfarrer wichtig und wertvoll zu sein, wenn die Stadt diese bisherige Gewissheit einer ersten Anlaufstelle in das „Hôtel de ville“ aufnimmt – und dies bedeutet mehr als die Koordination von Terminen.




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