Die Selbstbestimmung des Menschen respektieren: Neue Patientenverfügung von Pro Senectute
Freitag, 4. Mai 2007
in Verschiedenes

Jeder Mensch kann Opfer eines schweren Unfalls werden, ins Koma fallen, einen Hirnschlag erleiden oder wegen Verwirrtheit daran gehindert sein, seinen freien Willen auszudrücken. Eine Patientenverfügung erlaubt es, derartigen Situationen Rechnung zu tragen und im Voraus eine Entscheidung über Umfang und Ausmass lebensverlängernder Massnahmen, Behandlung und Pflege zu treffen. Pro Senectute hat gemeinsam mit dem «Institut de droit de la santé» in Neuenburg ein entsprechendes Dokument erarbeitet, das zu einem wichtigen Instrument für Ärzte, Pflegende und Angehörige werden kann.
Chance, den Willen auszudrücken
Wer soll mich vertreten, wenn ich meine Urteilsfähigkeit verliere? Möchte ich palliativmedizinische Massnahmen in Anspruch nehmen, wenn diese mein Bewusstsein beinträchtigen können? Welche Personen dürfen nach meinem Tod Einsicht in meine Krankengeschichte nehmen? Möchte ich meine Organe spenden? Welche Wünsche sollen bei der Gestaltung meiner Bestattung respektiert werden? Sich diese und andere Fragen zu stellen und die Antworten darauf zu finden ist nicht einfach. Es ist aber eine Chance, den eigenen Willen auszudrücken, Wünsche klar zu formulieren und Angehörigen und Vertrauenspersonen zu ermöglichen, die eigenen Interessen zu vertreten.
Die Patientenverfügung «Die Selbstbestimmung des Menschen respektieren» kann zum Preis von Fr. 12.- (exkl. Porto- und Verpackungskosten) bestellt werden bei:
Pro Senectute Schweiz
Geschäfts- und Fachstelle
Lavaterstrasse 60
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Telefon 044 283 89 89



