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Bäume,Sträucher,Hecken: Zurückschneiden ist nicht nur Privatsache

Freitag, 13. April 2007 in Polizeimeldungen
(Polizei Stadt Grenchen) Wenn im Frühling die Vegetation grün wird, die Bäume ausschlagen und zu wachsen beginnen, muss die Polizei ein Auge auf Grünhecken, Sträucher und Bäume werfen, die über die privaten Grundstückgrenzen ragen. Das Gesetz verlangt es so.
Die Polizei ersucht die Grundstückbesitzer deshalb, Bäume, Sträucher und Grünhecken, die über die privaten Grundstückgrenzen auf das öffentliche Strassengebiet wachsen, zurückzu¬schneiden: Entweder auf die Begrenzung des privaten Grundstücks oder, wo das nicht mög¬lich ist, auf eine Höhe von mindestens 4.20 Meter über die Fahrbahn oder von mindestens 2.70 Meter über das Trottoir. Strassensignale und Beschilderungen dürfen nicht verdeckt sein.

Werden Bäume, Sträucher und Hecken nicht zurückgeschnitten, werden die Grundstückbesitzer oder die –besitzerin noch einmal auffordert, das Gewächs zu stutzen. Wird die Aufforderung nicht befolgt, kann die zuständige Behörde das Zurückschneiden auf Kosten des Besitzers veranlassen. Dieser muss sogar mit einer Anzeige rechnen.

Nutzen Sie also das schöne Wetter – schneiden Sie Bäume, Sträucher und Hecken gemäss Vorgaben zurück!

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