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Solothurner Filmtage: Alexandra Stäheli und David Streiff ausgezeichnet

Dienstag, 23. Januar 2007 in Verschiedenes
Christine Beerli Präsidentin der Gesellschaft Solothurner Filmtage | Foto Samuel Mühleisen
(mgt) Der Prix Pathé der 42. Solothurner Filmtage geht an Alexandra Stähelifür ihre Filmbesprechung „Edelmiezen erstarren im Design“, erschienenin der Neuen Zürcher Zeitung am 3. März 2006.
Die Kritik „Edelmiezen erstarren im Design“ von Alexandra Stäheli zeichnet sich aus durch die kunstvolle Verbindung der Gegensätze. Sie lotet den Film „Nachbeben“ von Stina Werenfels im Kleinen aus – und bettet das Werk in die Kulturgeschichte ein. Sie erarbeitet die inhaltlichen Prämissen, erkundet die formale Gestaltung, bringt die visuelle Umsetzung auf den Punkt – und leistet sich eine messerscharfe Analyse der gesellschaftlichen Verhältnisse. Sie fokussiert die Stärken des Films und lässt die Ungereimtheiten nicht unausgesprochen. Lustvoll, treffsicher und mit sprachlicher Verve ortet die Autorin in dem Kammerspiel genau jene Qualität, die ihr eigenes Schreiben darüber ausmacht: die leidenschaftliche Präzision.

Der Prix Pathé zeichnet eine Filmkritikerin/einen Filmkritiker für einen herausragenden Beitrag zu einem aktuellen Schweizer Film in einer inländischen Zeitung aus und würdigt dessen/deren Leistung in der Kulturvermittlung. Der Preis für die beste Filmkritik ist mit CHF 10'000.- dotiert. Der Regisseur/die Regisseurin des besprochenen Films erhält CHF 6'000.-.

Filmpreis der Gemeinden im Wasseramt an David Streiff

Der Name David Streiff ist auf vielfache Weise eng mit der Schweizer Kultur und insbesondere mit dem Schweizer Filmschaffen verbunden. Von Hause aus Kunstwissenschafter, baute er als Geschäftsführer das Schweizerische Filmzentrum (heute Swiss Films) auf und wirkte von 1981 bis 1991 als Direktor des Internationalen Filmfestivals Locarno. An der Spitze des Bundesamtes für Kultur von 1994 bis 2005 hat David Streiff die staatliche Kulturverwaltung nicht nur umsichtig und realitätsbewusst geleitet, sondern mit dem Kulturartikel in der Verfassung auch die Bundesverantwortung für die Kultur insgesamt gestärkt.

Mit dem Preis (CHF 10'000.-) wird eine Persönlichkeit geehrt, die sich in besonderer Weise um den Schweizer Film verdient gemacht hat.
 

 

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