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Solothurn: «Leuchtet es Dir ein ?»

Mittwoch, 29. November 2006 in Polizeimeldungen
(Polizei Kanton Solothurn) Mit einer gezielten Plakataktion – vor allem in Schulhäusern und Turnhallen – macht die Kantonspolizei auf die notwendige Ausrüstung an Velos aufmerksam. Zwischen Donnerstag, 30. November und Freitag, 15. Dezember werden durch sie entsprechende Kontrollen durchgeführt.
Die Polizei Kanton Solothurn führt ab dem kommenden Donnerstag bis Mitte Dezember vor Schulbeginn und nach Schulschluss gezielte Verkehrskontrollen bei Schulhäusern und entlang den Zufahrtswegen durch. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Ausrüstung der Zweiräder. Die Eltern von Kindern, welche mit dem Velo unterwegs sind, werden gebeten, die Velos ihrer Schützlinge hinsichtlich der korrekten Ausrüstung zu überprüfen. Insbesondere sind hier folgende Punkte zu beachten:

Vorder- und Rücklicht müssen fest angebracht oder abnehmbar sein - "Die Hellen sieht man auch im Dunkeln!". Nachts und bei Nebel ist das Risiko, als Velofahrerin oder Velofahrer in einen Unfall verwickelt zu werden, dreimal höher als bei Tag. Velofahrende sind selbst bei eingeschalteter Beleuchtung wegen ihrer schmalen Silhouette und der vergleichsweise schwachen Beleuchtung erst auf kurze Distanz erkennbar.
Weisse Front- und rote Rückstrahler müssen fest angebracht sein und eine Leuchtfläche von mindestens zehn Quadratzentimetern aufweisen.

Bei Pedalen mit Rückstrahlern muss die Leuchtfläche gelb sein und mindestens fünf Quadratzentimeter betragen. Ein Velo braucht zwei kräftige Bremsen, eine auf das Vorderrad, die andere auf das Hinterrad wirkend. Eine gut hörbare Glocke als Warnvorrichtung ist wichtig. Luftreifen oder andere, etwa gleich elastische Reifen, deren Gewebe nicht sichtbar sein darf. Am Velo muss gut sichtbar eine Vignette angebracht sein. Die Jahresvignette ist jeweils bis am 31. Mai des Folgejahres gültig. Zudem braucht es ein Schloss bzw. Schliesskabel oder ähnliches.

Selbstverständlich werden bei den Kontrollen nicht nur die Schülerinnen und Schüler begutachtet. Diese Vorschriften gelten für alle Verkehrsteilnehmer.

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