Polizei warnt vor Rechnungen für «Gratis-Angebote»
Freitag, 17. November 2006
in Polizeimeldungen

In letzter Zeit erhält die Polizei immer öfter Hinweise und Meldungen von empörten Bürgern, denen Rechnungen zugestellt werden. Ursprünglich sollen übers Internet Dienstleistungen oder Angebote (zB Wettbewerbe/Gratis-SMS) angefordert worden sein, die vordergründig als «gratis» deklariert wurden.
Im Kleingedruckten, das meist per Mausklick bestätigt werden muss, verstecken sich jedoch dann diverse Fussangeln, die dazu führen, dass Beträge fällig werden, die in der Folge von einem Inkassobüro in Deutschland unmissverständlich eingefordert werden. Meist tritt ein Anwalt in Erscheinung, welcher der Forderung per Mail oder Fax Nachdruck verleiht.
Mehr und mehr werden aber auch Vorfälle gemeldet, denen KEINE Bestellung zugrunde liegt, d.h. ahnungslose Leute, von denen beim angeblichen Anbieter lediglich die Email-Adresse bekannt ist, werden angeschrieben und es wird die Bezahlung einer Leistung gefordert.
Die Polizei rät in solchen Situationen:
- Ruhe bewahren – lassen Sie sich durch offiziell aussehende Rechnungen, Briefe oder Faxe nicht blenden oder zu voreiligen Schritten drängen.
- Bezahlen Sie keine Rechnungen, wenn Sie nichts bestellt oder abonniert haben. Lassen sie sich im Zweifelsfall ihre Bestellung zeigen. Die Beweislast liegt beim Einfordernden.
- Lassen sie – falls sie tatsächlich bestellt haben – eine allenfalls geltende Kündigungsfrist nicht verstreichen, wenn sie von einem Vertrag zurücktreten wollen.
- Falls sie sich geprellt fühlen, melden sie den Vorfall ihrer Polizei.



