Grenchen will Massnahmen gegen Szene auf dem Marktplatz
Donnerstag, 3. August 2006
in Archiv bis 2007

Zu gewissen Zeiten werden Teile des Grenchner Marktplatzes von einer Gruppe in Beschlag genommen, welche keine Straftaten begeht, sondern beispielsweise legale Drogen wie Alkohol konsumieren. Obwohl sie mit ihrem Verhalten bei der Allgemeinheit oftmals Anstoss erregen, handelt es sich nicht um Straftäter. Es läuft mitunter laute Musik, oftmals streunen Hunde herum und es kommt zu Verunreinigungen. In der Folge fühlen sich Passanten, Anwohner und Geschäftsinhaber irritiert und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, meiden den Marktplatz und überlassen die „besetzten" Plätze der Ansammlung. Ziel wäre es aber, den öffentlichen Raum allen Personen offen zugänglich zu lassen und Störungen der Nutzung zu beseitigen. Weil bislang die gesetzlichen Grundlagen fehlten, konnten solche Gruppierungen nicht polizeilich weggewiesen werden. Dies könnte sich nach der angekündigten Revision des kantonalen Polizeigesetzes ändern.
Erste Massnahmen wurden umgesetztStadtpolizei, Baudirektion und Sozialamt haben gemeinsam erste mögliche Massnahmen umgesetzt. So wurden zusätzliche Abfallbehälter montiert, fehlbare Hundehalter zur Rechenschaft gezogen und allenfalls minderjährige Szenengänger den zuständigen Vormundschaftsbehörden gemeldet. Das Umsetzen dieser beschränkten Möglichkeiten zeigt, wenn auch nur ansatzweise, Wirkung. Die Zahl der sich auf dem Marktplatz aufhaltenden Szenengängern hat seit dem letzten Jahr merklich abgenommen.
Als weitere Massnahmen sind in Abklärung: - Das Aufstellen von Spielgeräten für Kinder im oberen Teil des Marktplatzes. - Zusätzliche gestalterische Massnahmen (Strassencafes etc.).
Polizeiarbeit alleine reicht nicht ausDas Phänomen sozial wenig integrierter Personen, welche gewollt oder ungewollt arbeits- und/oder obdachlos sind und gross mehrheitlich in wenig angepasster Weise auf der Strasse leben, wird weder durch polizeiliche Wegweisungsbefugnisse noch durch eine noch so konsequente Vollzugspraxis zu lösen sein. Es sind weitere mildernde Massnahmen und das Bereitstellen geeigneter Strukturen, welche eine Verlagerung der Szene wirksam verhindern, notwendig. Die unerwünschte Szenenbildung lässt sich nicht bloss durch Polizeiarbeit verhindern.



