Kataster von belasteten Standorten
Samstag, 25. Juni 2005
in Archiv bis 2007

Der öffentlich zugängliche Kataster wird Deponie-, Betriebs- und Unfallstandorte, bei welchen Belastungen des Untergrunds bekannt sind oder mit grosser Wahrscheinlichkeit vorliegen beinhalten. Die entsprechenden Erhebungen sollen bis Ende 2005 abgeschlossen sein. In den letzten zwei Jahren wurden deshalb vom Amt für Umwelt Archivabklärungen durchgeführt. Als Nächstes werden die Grundstückeigentümer angeschrieben, die für einen Katastereintrag in Frage kommen – rund 3800 Standorte im Kanton.Den entsprechenden Grundeigentümern wird ein Brief ins Haus flattern, in dem die Sachlage ausführlich erklärt wird. Weiter beinhaltet das Schreiben die Daten aus den Archivrecherchen, einen Situationsplan und einen Fragebogen. „Sie müssen sich nicht schämen, wenn sie einen solchen Brief bekommen“, meinte Dr. Henry Kruysse von der Begleitgruppe Altlasten der Solothurner Handelskammer, „der Kataster ist dafür da, dass wir endlich einmal Klarheit haben.“ Es sei deshalb wichtig, dass die Angeschriebenen die Daten kontrollieren und Korrekturen wenn möglich mit Beweis anbringen.Rolf Kissling, Präsident des kantonalen Gewerbeverbandes, erläuterte die rechtlichen Aspekte, falls denn durch eine anfällige Sanierung oder Untersuchung Kosten entstehen würden. Die Rechtslage ist kompliziert, als Grundsatz gelte aber: Der Verursacher trägt die Kosten. Dermassen belastete Standorte, dass kostenpflichtige Arbeiten anfallen, bilden laut Kissling aber die Ausnahme. Zum Thema wurde auch die Steuerrelevanz. Dazu referierte Ralph Theiler von der BDO Visura.„Die Thematik ist nicht einfach“, sagte Ueli Schindler vom Amt für Umwelt. Deshalb stehen Betroffenen etliche Hilfsmittel zur Verfügung - die Informationsveranstaltung war eines davon. Eine Anlaufstelle bildet das eingerichtete Erhebungssekretariat (032 627 22 33, [kataster@bd.so.ch] (Dieser Link bezog sich auf eine alte Version von grenchen.net und könnte unter Umständen nicht mehr besucht werden.)) oder die Solothurner Handelskammer sowie der kantonale Gewerbeverband. Über das Sekretariat kann auch eine Fachperson angefordert werden, mit der man vor Ort die Lage analysiert und den Fragebogen ausfüllt. Umfangreiche Infos gibt’s unter [www.afu.so.ch/kataster] (Dieser Link bezog sich auf eine alte Version von grenchen.net und könnte unter Umständen nicht mehr besucht werden.).





