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Die Polizei toleriert keine Vandalenakte und Sachbeschädigungen

Mittwoch, 27. April 2005 in Verschiedenes
(KaPo Solothurn) In der Nacht auf den 1. Mai muss die Polizei leider immer wieder Ereignisse von grobem Unfug bis hin zu schwerem Vandalismus registrieren - verbunden mit hohen Sachschäden. Sie appelliert deshalb dringend an die jungen Leute, den Brauch friedlich zu feiern und von sinnlosen Gewaltakten abzusehen.
Entsprechende Vorkommnisse werden rigoros strafrechtlich verfolgt!
Als Freinacht wird die Nacht vom 30. April auf den 1. Mai bezeichnet. Besser bekannt unter dem Namen «Walpurgisnacht» ranken sich eine Menge Legenden und Bräuche um diese besondere Nacht im Jahr. So sollen sich in der Walpurgisnacht die Hexen versammeln, um auf ihren Besen zum Hexen-Sabbat zu reiten...Die Freinacht ist eigentlich den ledigen Burschen vorbehalten, die nebst dem Stellen der Maitannli - sich einen Spass daraus machen, Gartentüren und -tore auszuhängen und woanders zu deponieren oder Blumentröge, Hausbänke, nicht abgeschlossene Velos usw. zu «verstellen» oder mit Gartenmöbeln aus diversen Vorgärten neue Ensembles auf dem Kirch- oder Dorfplatz zu gestalten. Inzwischen wird die Freinacht leider sehr oft als Freibrief angesehen: So ziehen Gruppen von Jugendlichen um die Häuser, um zahllose Rollen WC-Papier um Autos zu wickeln oder Ketchup, Senf und Rasierschaum an Haustüren, Schaufenstern, Velos usw. zu verschmieren. Sehr beliebt ist auch das Werfen von rohen Eiern an Hausfassaden.
Noch weit problematischer sind jedoch die Vandalenakte, die vor dem Aushängen von Kanaldeckeln, dem Einschlagen von Schaufensterscheiben und dem Ausleeren von Kehrichtcontainern und sprengen von «Robidogs» oder Briefkästen nicht Halt machen.
Losgelöst von jedem kulturgeschichtlichen Kontext reduzieren sich diese Aktionen auf blosse Zerstörungswut, gepaart mit Halbwissen um einen «guten alten Brauch».Die Polizei appelliert an die Vernunft der Jugendlichen, dumme Zerstörungsaktionen zu unterlassen. Entsprechende Vorkommnisse werden konsequent geahndet und die Täterschaft zur Rechenschaft gezogen.Zeugen allfälliger Sachbeschädigungen oder anderer Straftaten sind gebeten, umgehend die Polizei über den Notruf 112 oder 117 zu informieren.

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