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Dreifachmord in Grenchen: Rekonstruktion der Tat bestätigt bisherige Ermittlungsergebnisse

Rekonstruktion der Tat hat neue Erkenntnisse gebracht.

Rekonstruktion der Tat hat neue Erkenntnisse gebracht. (Foto: Paul-Georg Meister)

(apa) – Die Tatrekonstruktion von gestern Donnerstag in Grenchen, bei welcher das Tötungsdelikt an der Familie Dubey vom 5. Juni 2009 nachgestellt wurde, hat die bisherigen Ermittlungsergebnisse im Wesentlichen bestätigt. Eine Person, die bereits einmal in Polizeihaft war und wegen eines Alibis freigelassen wurde, ist in der Zwischenzeit wieder verhaftet worden. Er soll für mindestens drei Monate in Untersuchungshaft bleiben.

Demnach erscheint gesichert, dass der eine Beschuldigte Danja Dubey erstickt und der andere Beschuldigte Pierre-André Dubey erschossen hat. In Bezug auf die Tötung von Margrit Dubey ist der Sachverhalt immer noch unklar, so dass weitere Abklärungen erforderlich sind.

Im Fall der verhafteten Frau ist gemäss den bisherigen Ermittlungsergebnissen davon auszugehen, dass sie nicht unmittelbar an der Tat beteiligt war. Allerdings verfügen Polizei und Staatsanwaltschaft über konkrete Indizien dafür, dass die Beschuldigte im Vorfeld der Tat eine Rolle bei der Planung und Vorbereitung gespielt hat. Das wird von ihr allerdings im Wesentlichen bestritten. Dagegen wird von der Beschuldigten zugestanden, nach der Tat bei der Beseitigung von Beweismitteln bzw. Tatwerkzeugen geholfen zu haben.

Das Tatmotiv ist nach wie vor nicht restlos geklärt. Die Strafverfolgungsbehörden gehen davon aus, dass finanzielle Gründe mit im Spiel waren. Allfällige weitere Motive sind allerdings nicht auszuschliessen und demnach Gegenstand weiterer Ermittlungen.

Die erneute Verhaftung des vierten Beschuldigten steht nicht im Zusammenhang mit der gestrigen Tatrekonstruktion. Ausschlaggebend dafür war, dass sich nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft Anfangs Juli 2009 im Verlauf der von Polizei und Staatsanwaltschaft intensiv geführten Ermittlungen neue Verdachtsmomente gegen ihn ergaben, die in einem weiteren Zusammenhang mit der Tat vom 5. Juni 2009 stehen.

Das Haftgericht hat den Antrag des Staatsanwalts auf Anordnung von dreimonatiger Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr heute Morgen gutgeheissen.

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