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Ehemalige ETA-Chefbuchhalterin zu vier Jahren Gefängnis und zu hohen Zahlungen verurteilt

Die verurteilte Buchhalterin muss der ETA den Schaden zurück zahlen. (Foto: Paul-Georg Meister)

Die verurteilte Buchhalterin muss der ETA den Schaden zurückzahlen. (Foto: Paul-Georg Meister)

(Paul-Georg Meister) - Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hat ein hartes Urteil gefällt: Die ehemalige ETA-Chefbuchhalterin muss wegen Betrugs für vier Jahre ins Gefängnis. Die Verurteilte hat angekündigt, das Urteil anzufechten und an die nächsthöhere Instanz weiter zu ziehen.

Am Donnerstag wurde in der Gerichtsverhandlung gegen die ehemalige Chefbuchhalterin der Grenchner ETA das Urteil verkündet. Und dieses fiel recht hart aus.

Gerichtspräsident Daniel Wormser verurteilte die Frau zu insgesamt vier Jahren Gefängnis. Zudem muss sie die veruntreuten rund 4,8 Millionen Franken nicht nur zurückzahlen, sondern auch noch gleich zu 5 Prozent verzinsen. Auch die Verfahrenskosten von rund 27′000 Franken, eine Parteientschädigung an die ETA in der Höhe von rund 150′000 Franken und eine Geldstrafe von 2′200 Franken wurden ihr aufgebrummt.

Begründet wurde das harte Urteil damit, dass die Frau bewusst betrogen und ihren Arbeitgeber und die Behörden belogen  habe. Das Geld hat die Verurteilte zum einen in Spielcasinos ausgegeben zum andern  hat sie sich damit einen luxuriösen Lebenswandel finanziert.

Damit, so das Gericht, habe sie sich des gewerbsmässigen Betruges, der mehrfachen Urkundenfälschung und der Geldwäscherei schuldig gemacht.

Strafverschärfend dürfte sich aus ausgewirkt haben, dass die Angeklagte laut Gericht, eine „aufrichtige Reue“ habe vermissen lassen. Nach Auffassung des Gerichtes sei auch die Spielsucht der Verurteilten nicht bewiesen. Man ist der Meinung, dass diese Aussage nur vorgeschoben wurde, weil sich dies strafmildernd hätte auswirken können.

Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht. Und wird es vorderhand wohl auch nicht werden, denn der Anwalt der Verurteilten hat angekündigt, dass er den Entscheid anfechten und an die nächsthöhere Instanz weiterziehen werde. Seiner Ansicht nach sei das Urteil von vier Jahren Gefängnis viel zu hart. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar fünfeinhalb Jahre gefordert.

Bericht zur Gerichtsverhandlung

Fünf Millionen veruntreut?

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2 Kommentare zu Artikel “Ehemalige ETA-Chefbuchhalterin zu vier Jahren Gefängnis und zu hohen Zahlungen verurteilt”

  1. Gerhard Glauser sagt:

    Nicht dass ich denke, dass die Frau nicht hätte verurteilt werden sollen.
    Aber: Sie hat 5 Millionen unterschlagen und muss für vier Jahre ins Gefängnis.
    Die Verantwortlichen der UBS haben Milliarden betrogen, kriminelle Machenschaften in den USA betrieben und gefördert. Und sie?
    Die Manager bekommen weiterhin Bonuszahlungen (aus Steuergeldern) und die Schweizer Landesregierung hilft den Kriminellen Bankern, dass sie ihren Kopf aus der Schlinge bringen können.
    SCHWEIZER WACHT ENDLICH AUF – WO BLEIBT DIE GERECHTIGKEIT!

    • rollvi sagt:

      Tja… zu was sollen den die Schweizer aufwachen?
      Erkenne einfach WER du bist und in WEM kriminelle Banken und gierige Manager ihre Boni bekommen… ;-)

      Auch das findet alles in MIR, dem Bewusstsein statt!

      Wenn ich mir einen James Bond Film reinziehe so identifiziert ich mich auch nicht mit dem Bond Girl, oder?

      LG
      rollvi

      P.S. Die “Betrügerin“ von der ETA finde ich geiler als den “grossen Nicolas“ den sie ausgetrickst hat…

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