(mgt) – Die Fussgängerbrücke über der Bielstrasse in Grenchen musste im Herbst 2007 leicht angehoben werden, weil die Schwerverkehrstransportroute I, welche über die Bielstrasse führt, ein grösseres Lichtraumprofil benötigt. Damit waren erhebliche Kostenfolgen verbunden (Fr. 275′248.14).
Der Kanton hat der Stadt Grenchen einen Beitrag in der Höhe von Fr. 108′695.50 in Rechnung gestellt und den Kontokorrent in diesem Umfang belastet. Dies, obwohl die Gemeinde jeden Forderungsanspruch stets vollumfänglich bestritten hat. Sie ist insbesondere der Auffassung, dass eine Kostenbeteiligung jeder Rechtsgrundlage entbehrt und der Kanton allleiniger Verursacher der baulichen Massnahme ist.
Nachdem zwischen der Stadt und dem Baudepartement des Kanton Solothurn nach verschiedenen Gesprächen keine Einigung erzielt wurde, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2009 beschlossen, sich nicht mit diesem Vorgehen des Kantons abzufinden und den Rechtsweg zu beschreiten.
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