(Alexander Kohli, Grenchen) – Man weiss, dass rund 70 Prozent der Arbeit eines Gerichtspräsidenten aus Zivilrecht bestehen. Martin Schneider ist als ehemaliger Strafgerichtsschreiber und jetziger Staatsanwalt seit Jahren fast ausschliesslich mit Strafrecht beschäftigt. Klar: man kann sich in alles einarbeiten und «on the job» lernen. Allerdings ist die Tätigkeit des Gerichtspräsidenten kein Praktikum.
Abgesehen davon, ist es wegen der hohen Geschäftslast der Gerichte unbedingt nötig, dass ein Gerichtspräsident kommt und gleich voll einsatzfähig ist.
Und das ist nur François Scheidegger: Er war in der Unternehmensberatung tätig und «Hausnotar» eines der grössten privaten Arbeitgebers im Kanton, er wirkte als Strafgerichtsschreiber und Ersatzrichter am Kassationsgericht. Als langjähriger Anwalt verfügt er im Gegensatz zu seinem Mitbewerber über eine grosse Gerichtserfahrung und ein breites Wissen im Zivilrecht, also beispielsweise im Familien-, Erb- oder Vertragsrecht. Er kann somit vom ersten Tag an hundertprozentigen Einsatz leisten. Der ideale Kandidat!
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