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Leserbrief: Wann wird dem Hund geholfen?

(Doris Siegfried, Tierschutzverein) – In den letzten Monaten wurde dem Tierschutzverein Grenchen mehrmals gemeldet, dass sich in der Marktplatzszene ein Mann mit einem jungen, kupierten Dobermann aufhalte. Der Hund mache einen sehr schlechten Gesamteindruck.
In der Schweiz ist das Kupieren von Hunden verboten. Genauso dürfen keine kupierten Hunde eingeführt werden. Da es sich dabei um einen Verstoss gegen die geltende Tierschutzverordnung handelt, und dem Tier unverzüglich geholfen werden musste, hat unser Verein die Meldungen sofort und direkt an das kantonale Veterinäramt weitergeleitet.

Dort wurde uns versichert, dass das Amt und die Polizei bereits aktiv geworden seien. So sei der Hund der Polizei und dem Tierarzt vorgeführt worden. Der Hund sei nicht krank und es fehle ihm an nichts. Es wurde uns auch gesagt, dass betreffend der kupierten Rute rechtliche Massnahmen eingeleitet würden.

Heute hat eines unserer Mitglieder den Hund wieder auf dem Marktplatz gesehen. Er ist also immer noch da! Abgemagert, geduckt und verängstigt hat ihn sein Besitzer über den Marktplatz gezogen. Das Tier musste sogar im Gehen seinen Urin lassen.

Wir haben den Fall heute erneut gemeldet und fragen uns wie lange das Tier noch leiden muss?

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19 Kommentare zu Artikel “Leserbrief: Wann wird dem Hund geholfen?”

  1. Monika sagt:

    Hmmmm.Beissen dürfen unsere Hunde nicht….Aber leiden macht nichts?
    Das könnte genau so eine arme Kreatur werden, die einmal zubeisst, weil sie genug gelitten hat und sich nicht mehr anders zu helfen weiss.
    Gross quaken von wegen Tierschutz und Prävention und dann zu bequem sein, etwas zu tun.Das sind unsere Ämter und Politiker.
    Na SUPER!

  2. Andrea Z. sagt:

    Tierschutzwidrigkeiten sind OFFIZIALDELIKTE, haben Sie Anzeige bei der Polizei erstattet?

  3. Hansi sagt:

    Zitat aus dem Leserbrief:”Abgemagert, geduckt und verängstigt hat ihn sein Besitzer über den Marktplatz gezogen.”

    Deshalb möchte ich dazu aufrufen, dass nicht nur dem Tier, sondern auch dem Besitzer unbedingt geholfen werden sollte. Wenn er abgemagert, verängstigt ist und geduckt über den Marktplatz schleichen muss, ist auch dieser Mensch zu bemitleiden. Ihm muss geholfen werden!!!

  4. Doris sagt:

    Abgemagert, verängstigt und geduckt bezieht sich auf den Hund. Der Besitzer macht da einen ganz andern Eindruck! Anzeige bei der Polizei kann der Tierschutzverein leider nicht machen weil: es sich bei dem Mann um einen Ausländer handelt der nur zu Besuch in der Schweiz ist und wir keinen Beweis dafür haben, dass er die Tierschutzgesetzgebung missachtet. Die Polizei und das kantonale Vetreinäramt wurden mehrmals orientiert. Sie sagen sie hätten “den Fall” abgeklärt und hätten kein Offizialdelikt ausmachen können……

  5. Monika sagt:

    Ich denke, mit “abgemagert, verängstigt und geduckt ” ist der Hund gemeint, nicht der Besitzer…..

  6. Hansi sagt:

    Liebe Doris,
    jetzt begreife ich gar nicht mehr. Sie fragen, wann etwas gemacht wird und sagen nun in ihrer Antwort, dass man nichts machen kann. Was soll dann das Ganze?

  7. Monika sagt:

    So…und nun frage ich mich….
    WAS-Wenn der Hund zubeisst?
    Und wenn dann was passiert, ähnlich des Buben in Oberglatt, laufen wir dann alle mit unseren Hunden mit Maulkorb rum?Weil es wieder mal ein Ausländer war, der nur zu Besuch da ist und er zwar wegen des Umgangs mit dem Tier bereits bekannt ist (war ja beim Fall Oberglatt auch so)aber niemand etwas gemacht hat?
    Und wir baden es dann aus? WAS SOLL DAS?
    Wenn solches nach dieser Kampfhunde-Hysterie und den uns aufgebrummten Gesetzen und Kurspflichten weiterhin möglich ist, muss ich mich ehrlich gesagt wirklich fragen.
    Das kanns nicht sein!

  8. Toni sagt:

    Wann wird den Eltern geholfen?

    Heute muss ein jeder Mann und Frau einen Hundekurs besuchen, wenn man einen Hund haben will. Warum müssen eigentlich Eltern keine Kurse besuchen, wenn sie Kinder haben wollen?

  9. Pia Eggenschwiler sagt:

    Sowohl die Schweizer Strafverfolgungsbehörden als auch die kantonalen Veterinärämter sind für die Verfolgung aller Gesetzesverstösse zuständig, die auf ihrem Hoheitsgebiet passieren. Es spielt keine Rolle, wo der Täter seinen Wohnsitz hat (oder welche Staatsbürgerschaft er hat). Einzig entscheidend ist, dass die strafbare Tat in der Schweiz verübt wurde. Trifft letzteres zu, kann jede(r) gegen diesen Tierquäler eine Anzeige erstatten. Auch der Tierschutzverein Grenchen… Diese muss jedoch schriftlich und eingeschrieben an die zuständige Polizei oder Strafuntersuchungsbehörde erfolgen. Vorlagen für Anzeigen finden man/frau auf: http://www.tierschutz.com (Rechtshilfe/Wegweiser Tierschutzgesetz)
    (Quelle: SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS, Lukas Berger, Advokat)

  10. Chanti sagt:

    Und wieder einmal muss etwas passieren bevor etwas unternommen wird!?!
    Ich nerve mich jedes Mal, wenn ich den Marktplatz überquere, über die frei herumlaufenden Hunde! Und es sind nicht einfach kleine Hunde, nein, es sind grosse und nicht unbedingt ungefärliche Rassen! Und ihr Zustand ist wirklich nicht der Beste, alle sind eingeschüchtert und werden immer nur angeschrien … es ist wirklich die Frage wann etwas passiert!
    Ich nehme jedesmal sogar meinen 10-jährigen Sohn an die Hand!
    Es muss unbedingt gehandelt werden!

  11. Ruth sagt:

    Wau, Toni, da sagst Du aber etwas. Erwachsene Kinder sind im Verhältnis zu Hunde viel bissiger und aggressiver und das überträgt sich dann auch auf Ihre Sprösslinge.

  12. Kaspar sagt:

    Das ich nicht lache! Neoliberale Bänger, Manger und Politiker sind bissig und gefährlich und die laufen immer noch frei rum. Ein Hund beisst selten bis nie und wenn er einmal zubeisst, dann ist er weg. Wo ist da die Gerechtigkeit?

  13. Barbara sagt:

    Kann er nicht, weil er keinen Beweis dafür hat, dass der Mann eine Straftat begannen hat. Der Tierschutzverein vermutet lediglich, dass der Hund schlecht behandelt wird (schlechter Allgemeinzustand). Könnte er das Beweisen, hätte er längst Anzeige gemacht!!! Eine reine Vermutung reicht aber in keinem Fall für eine Anzeige! Deshalb hat der Tierschutzverein mehrmals Meldung gemacht. Daraufhin wurde der Hund durch das Veterinäramt tierärztlich abgeklärt…… Das Resultat wurde kommuniziert. Dem Hund fehel es an nichts!!!!! Für das Kupieren aber kann der Mann erst angezeigt werden, wenn er seinen Wohnsitz in der Schweiz nimmt und dann den Hund anmelden muss. Das muss er nach einer gewissen Zeit. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt er als Besuch. Das ist die Auskunft des Veterinäramtes!

  14. Monika sagt:

    Gefährlichkeit hat mit der Rasse nicht’s zu tun.
    Ich frage mich langsam, wann das endlich begriffen wird.Ein Dackel kann ein Kleinkind genauso übel zurichten wie ein Dobermann einen Erwachsenen.
    Die Pitbulls die in Oberglatt den Jungen getötet haben, wurden für Hundekämpfe abgerichtet, geschlagen, getreten, man liess sie hungern.sie waren voller Narben,einer hatte nicht mal mehr Fell am Kopf, so verbissen war der.Da schnappt noch der liebste Hund über, wenn er so behandelt wird.Dem Halter muss man den Riegel schieben!

  15. Prinz sagt:

    Das kann ich nur in aller schärfe bestätigen! Meine erste Frau war auch sehr bissig und dann habe ich mich selber in Ordnung gebracht und plötzlich hatte ich eine andere Frau…..

  16. Pia sagt:

    Da fragt man sich doch schon, unter welchen Kriterien das Veterinärsamt Tiere über deren Gesundheitszustand untersucht. Schauen die einfach, ob das Tier noch Puls hat? Das macht mich traurig und ebenso wütend!!! Seit Darwin (der lebte 1809 – 1882) ist bewiesen, dass Tiere wie der Mensch Freude und Schmerz, Glück und Unglück empfinden. Für mich ist es einfach unverständlich, dass in der heutigen Zeit die Tiere nicht endlich auch auf ihre psychischen Leiden untersucht werden!!!
    Es ist deshalb sehr wichtig, dass ALLE die beobachten, dass ein Mensch ein Tier schlägt, misshandelt, demütigt etc. nicht wegsehen, sondern das sofort dem Tierschutzverein melden. So gäbe es Beweise, um diese herz- und gewissenlosen Menschen anzuzeigen!
    Zu 99% hat es immer ein Mensch zu verantworten, wenn ein Hund aggressives Verhalten aufzeigt. Nur in wenigen Fällen sind z.B. Krankheiten (Hirntumore etc.) der Grund dazu. Wenn dann ein misshandelter Hund (eigentlich aus verständlichen Gründen)irgendwann zubeisst, wird er sofort “eliminiert”.

  17. Chanti sagt:

    Da bin ich einverstanden, es ist absolut nicht Rassenabhängig! Aber die Hunde auf dem Marktplatz haben einen elenden Zustand, sind ausgehungert und werden schlecht behandelt, sie werden von ihren Besitzern nur angeschrien und ich habe auch schon beobachtet wie sie geschlagen wurden! Ist da die Gefahr nicht grösser und gefährlicher als ein Hund der liebsam aufwächst?

  18. Winston sagt:

    Auch die Deutschen kommen mit ihren Hunden zu uns ;-)

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