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Rauchverbot in Gastronomiebetrieben – Kontrollen ab Mitte Februar

(Themenbild: Andreas Morlock, www.pixelio.de)

(mgt) – Gemäss dem vom Stimmvolk beschlossenen Gesundheitsgesetz gilt seit anfangs Jahr in den rund 1′800 Gastronomiebetrieben im Kanton Solothurn grundsätzlich ein Rauchverbot. Die meisten Lokale halten sich daran.
Entweder sind die Gastronomiebetriebe gänzlich rauchfrei oder es wurden gesetzeskonforme Fumoirs eingerichtet. Die zahlreichen eingegangenen Meldungen und Beschwerden aus der Bevölkerung und von Wirten zeigen aber auch, dass es noch Betriebe mit einer ungenügenden Umsetzung gibt. Auch um die Rechtsgleichheit zwischen den Gastronomiebetrieben durchzusetzen, erfolgen ab Mitte Februar Kontrollen. Über die einzuhaltenden Vorschriften geben detaillierte Richtlinien auf der Homepage des Gesundheitsamtes Auskunft (www.gesundheitsamt.so.ch).

Nach einem Monat Rauchverbot hat sich trotz insgesamt positiver Bilanz gezeigt, dass Kontrollen unumgänglich sind. Im Rahmen des Vollzugs werden daher die Betriebe hinsichtlich der korrekten Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften kontrolliert. Ab Mitte Februar wird das Gesundheitsamt diese Kontrollen vornehmen. Festgestellte Mängel müssen vom Patentinhaber umgehend behoben werden. Zudem erfolgt eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft, die für die Strafverfolgung zuständig ist.

Das Missachten des Rauchverbots ist ein Offizialdelikt. Wer gegen das Rauchverbot verstösst, macht sich strafbar. Widerhandlungen werden von Amtes wegen verfolgt. Jeder Wirt ist verpflichtet, in seinem Betrieb keine gesetzeswidrigen Handlungen zu dulden. Über die einzuhaltenden Vorschriften geben detaillierte Richtlinien auf der Homepage des Gesundheitsamtes Auskunft (www.gesundheitsamt.so.ch). Allen Patentinhabern sind diese Richtlinien heute zugesandt worden.

Offen bleibt, ob auch im Kanton Solothurn eine Ausführungsverordnung erforderlich ist. Entscheidend für die Beantwortung dieser Frage sind folgende Punkte: Kontrollergebnisse, Zeitplan und Inhalt der Vollzugsverordnung des Bundes, Zeitplan und Inhalt der Vollzugsverordnung des Nachbarkantons Bern, dessen Gesetz grundsätzlich dieselben Vorschriften enthält wie jenes des Kantons Solothurn.

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1 Kommentar zu Artikel “Rauchverbot in Gastronomiebetrieben – Kontrollen ab Mitte Februar”

  1. Hanspeter Vögtli sagt:

    Alles über den gleichen Kamm scheren, wie im Kommunismus; stehn dann einige einen Kopf kürzer da und andere mit abgesägten Hosenbeinen. Dafür das ganz grosse Justizrad anzuwerfen ist widersinnig. Natürlich braucht der Kt. SO dazu Ausführungsbestimmungen: das Kleingedruckte zählt!

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