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Kanton nimmt Asylzentrum Selzach wieder in Betrieb

Die Villa-Schläfli wird wieder ein Asylzentrum. (Foto: Paul-Georg Meister)

(Kanton Solothurn) – Der Kanton wird im Oktober das Durchgangszentrum für asylsuchende Personen in Selzach wieder in Betrieb nehmen. Er reagiert damit auf die anhaltend hohen Zuweisungen an asylsuchenden Personen aus den Bundesempfangsstellen.
Das Amt für soziale Sicherheit (ASO) hat sich entscheiden müssen, die Zahl der kantonalen Zentrenplätze von bisher 120 auf 150 Plätze zu erhöhen. Dazu wird die Villa Schläfli in Selzach als vorübergehend stillgelegtes Durchgangszentrum wieder aktiviert. Sie diente bereits während über 20 Jahren als Asylzentrum. In Spitzenzeiten war das Zentrum mit 90 Plätzen belegt. Vorerst ist ein Betrieb mit 30 Plätzen geplant. Das Gemeindepräsidium der Einwohnergemeinde Selzach ist orientiert. Die operative Betreuung des Zentrums wird der ORS Service AG übertragen werden, welche im Auftrag des Kanton auch die Durchgangszentren Balmberg und Oberbuchsiten betreut. Bei der Firma ORS handelt es sich um ei-ne für die Betreuung von asylsuchenden Personen spezialisierte Organisation, welche schweizweit tätig ist.

Das Bundesamt für Migration (BFM) hat die Kantone Ende August darüber orientiert, dass die Zahl der Asylgesuche stark zunehmend ist. Tatsächlich sind dem Kanton Solothurn im Monat August mit 53 Personen mehr als doppelt so viele Asylsuchende zugewiesen worden, als jeweils in den Vormonaten 2008. Laut BFM dürfte die hohe Zuweisungsrate anhalten. So ist für die folgenden Monate mit jeweils über 50 monatlichen Zuweisungen zu rechnen.

Dem Kanton Solothurn werden gemäss interkantonalem Verteilschlüssel 3,5 % der asylsuchenden Personen zugewiesen. Seit Jahresbeginn wurden 262 Personen zugeteilt. Bis Ende Jahr dürften dies mindestens 500 Personen sein. Nach einem Aufenthalt von 3-4 Monaten in einem kantonalen Durchgangszentrum erfolgt die Umverteilung auf die Einwohnergemeinden. Die verstärkte Zuwanderung an asylsuchenden Personen wird auch Auswirkungen auf die Einwohnergemeinden haben, wieder mehr asylsuchende Personen aufnehmen müssen. In der Aufnahmepflicht stehen dabei insbesondere Einwohnergemeinden, welche in Vorjahren ihre Verpflichtung nicht erfüllt haben.

Anmerkung der Redaktion: Leider hat der Absender dieser Medienmitteilung den Text mit so genannt “harten” Trennungszeichen verfasst. Wir bemühen uns jeweils, die unangenehmen Wort-Trennungen von Hand zu entfernen, was sehr zeitaufwändig ist. Da kann es schon mal vorkommen, dass wir eine Trennung übersehen. Wir bitten unsere Leserschaft dafür um Entschuldigung.

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