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Auch Hunde zahlen Steuern – Haltebewilligung für gefährliche Rassen

Themenbild: Paul-Georg Meister

(Polizei Stadt Grenchen) – Vor einem Jahr trat die Chip-, bzw. Tätowierpflicht für Hunde in Kraft. Seither müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank ANIS – Animal Identity Service AG, Bern – registriert sein, ausser, er sei lesbar tätowiert. Dann muss er zwar nicht gechipt, aber trotzdem im ANIS registriert sein. Diese Registrierung nehmen die Tierärzte vor. Ausserdem ist bis Ende April wiederum die Hundesteuer fällig. Diese wird in Grenchen und Solothurn von den Stadtpolizeien eingezogen.
Die Stadtpolizeien und Gemeinden fordern derzeit die Hundehalterinnen und Hundehalter auf, ihre Hunde zu melden, damit die Hundesteuer eingezogen werden kann. Dabei ist nicht nur Name und Adresse des Halters relevant, sondern auch der ANIS-Registrierungsnachweis des Hundes, die Rasse – bei Mischlingen muss die jeweilige Rasse der Elterntiere angegeben werden – und eine allfällige Bewilligung des Veterinärdienstes bei bewilligungspflichtigen Rassen. Gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden werden seit diesem Jahr die Einwohnergemeinden nämlich zusätzlich aufgefordert, bei bestimmten Rassen die Nummer der entsprechenden Haltebewilligung zu erfassen.

Haltebewilligung für gefährliche Rassen

Die kantonale Verordnung zum Gesetz schreibt vor, dass folgende Rassen und ihre Kreuzungen nur mit Bewilligung erworben, gehalten, gezüchtet und/oder gehandelt werden dürfen: Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro.

Diese Meldepflicht muss seitens der Hundehalterinnen und Hundehalter bis Ende April erfüllt werden, die jährliche Abgabe, also die Hundesteuer, beträgt je nach Gemeinde um die 120 Franken. In Solothurn müssen sich sämtliche Hundehalter noch persönlich bei der Stadtpolizei am Schalter melden, während in Grenchen die Formulare vom Internet heruntergeladen und ausgefüllt an die Stadtpolizeien geschickt werden können. Die Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten dann die Rechnung per Post, die Marke wird nach der Zahlung zugestellt. Nur die neuen Hundehalterinnen und Hundehalter müssen sich am Schalter der Stadtpolizei melden. In Solothurn will man gemäss Stadtpolizeikommandant Peter Fedeli diese kundenfreundlichere Handhabung ebenfalls prüfen.

In Olten werden Hundehalterinnen und Hundehalter, die bereits im Vorjahr eine Hundemarke bezogen haben, direkt durch die Finanzverwaltung der Einwohnergemeinde angeschrieben. Die Stadtpolizei kommt erst zum Einsatz, wenn ein Hundehalter oder eine Hundehalterin der Zahlungs-, bzw. Meldeaufforderung nicht nachkommt.

Das Kontrollzeichen, das die Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten, gilt gleichzeitig als Quittung und sollte am Halsband des Hundes angebracht werden – so kann der Hund, falls entlaufen, noch schneller identifiziert und dem Halter oder der Halterin übergeben werden.

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