(Sabine Waelti) – Der BGU will den Entscheid des Kantons Bern und des Bundesamt für Verkehr nun doch nicht ohne weitere Begründung hinnehmen. Der Grenchner Busbetrieb will beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine beschwerdefähige Verfügung verlangen.
Der Kanton Bern und das Bundesamt für Verkehr hatten die Linie Biel-Meinisberg zusammen mit vier anderen regionalen Buslinien ausgeschrieben. Der BGU hatte eine Offerte eingereicht, doch das Rennen machte Aare Seeland mobil (wir berichteten). Begründet hatte das Amt für Information des Kantons Bern den Entscheid damit, dass die Offerte der Aare Seeland mobil mit dem „besten Preis-Leistungsverhältnis“ überzeugt habe. (Siehe auch Artikel im Grenchen.net)
Diese Begründung reicht dem BGU nicht: Der Verwaltungsrat des Grenchner Busunternehmens hat heute beschlossen, beim UVEK eine beschwerdefähige Verfügung zu verlangen. „Wir wollen verschiedene Punkte schriftlich begründet haben“, erklärt BGU-Geschäftsführer Hans-Rudolf Zumstein den Entscheid. Nach Erhalt der Verfügung bleibt dem BGU 30 Tage Zeit, um eine Beschwerde einzureichen. „Wir müssen alles sehr gut durchlesen, dann sehen wir weiter“, so Zumstein.
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