pgm communications
   Hinzufügen zu Google Reader oder Startseite   Hinzufügen zu My Yahoo

GRK tritt nicht auf die Beschwerde der Familie Lotti ein – Anastasia muss weiterhin ins Zentrum zur Schule

Familie Lotti gibt trotz negativem Entscheid noch nicht auf.

(Stadtkanzlei Grenchen/Paul-Georg Meister) – Anastasia Lotti muss weiterhin ins Zentrum zur Schule. Die Gemeinderatskommission hat anlässlich einer ausserordentlichen Sitzung zwei Beschwerden gegen die Klasseneinteilung von Schulkindern behandelt. Auf beide Beschwerden konnte nicht eintreten werden, weil diese verspätet eingereicht wurden.Leserinnen und Leser von www.grenchen.net erinnern sich. Familie Lotti aus Grenchen hat gegen den Einschulungsentscheid ihrer Tochter gewehrt. Sie verstanden nicht, weshalb ihre Tochter nicht wie ihre Schwester ins Halden, sondern ins Zentrum zu Schule musste. Doch die Schulbehörden hatten kein Einsehen. Sie blieben hart und sind auf die Beschwerden der Eltern nicht eingetreten. (Siehe auch Artikel in www.grenchen.net)

Dies hat nun auch die Gemeinderatskommission nicht getan. Wie die Stadtkanzlei Grenchen in einer Medienmitteilung schreibt, hat sich die Gemeinderatskommission in einer ausserordentlichen Sitzung mit der Beschwerde der Familie Lotti befasst, und beschlossen, nicht darauf einzutreten, da diese verspätet eingereicht wurden.

Weiter schreibt die Stadtkanzlei in ihrer Mitteilung:

Im Übrigen müssten die Beschwerden, könnte auf sie eingetreten werden, ohnehin abgewiesen werden: Wie die Gemeinderatskommission festhält, kann die Länge des Schulweges nicht einziges Kriterium für die Klasseneinteilung bzw. die Zuweisung in ein bestimmtes Schulhaus sein: Vorab muss über das ganze Stadtgebiet hinweg auf eine ausgewogene Grösse und Zusammensetzung der Klassen geachtet werden.

Die Einwohner- und Kinderzahlen in den einzelnen Quartieren verändern sich laufend. Um ausgewogene Klassengrössen zu erreichen, ist es unvermeidlich, dass nicht alle Kinder das nächstgelegene Schulhaus besuchen können. Wesentlich ist, dass die Zuteilungen nach sachlichen und objektiven Kriterien erfolgen.

Wenn die Geschäftsleitung der Schulen einerseits die Zahl der betroffenen Kinder und andererseits die Länge und Qualität des Schulweges berücksichtigt hat, ist dies nicht zu beanstanden. Denn in Bezug auf die Zumutbarkeit des Schulweges ist von rein objektiven Kriterien auszugehen.

So gilt eine Wegstrecke von 2,5 km in jedem Fall als zumutbar, wenn nicht Erschwernisse wie besonders steile Partien oder gefährliche Strassenverhältnisse hinzukommen. Vorliegendenfalls geht es um weit kürzere Wege, die von den Kindern gefahrlos zurückgelegt werden können.

Enttäuscht über den Entscheid der GRK zeigte sich die betroffene Mutter. Filomena Lotti kann die GRK nicht verstehen. Sie klärt nun ab, welche rechtlichen Möglichkeiten ihr und ihrer Familie noch zur Verfügung stehen, denn sie will noch immer nicht vor den Behörden und der Verwaltung kapitulieren.

Und die Frage, ob dieser Schulweg für ein siebenjähriges Kind gefahrlos gemeistert werden kann, beurteilt die Mutter anders als die Gemeinderatskommission. Die Mutter bringt das Mädchen jedenfalls jeden Tag noch persönlich zur Schule, alles andere ist ihr zu gefährlich.

Ähnliche Beiträge

Tags: , , , , , ,


6 Kommentare zu Artikel “GRK tritt nicht auf die Beschwerde der Familie Lotti ein – Anastasia muss weiterhin ins Zentrum zur Schule”

  1. Nadja A. sagt:

    Es gibt also keine Menschlichkeit in der Politik. Man muss an den Gesetzen und Paragraphen festhalten und darf keine Ausnahme machen, mit der man Herz zeigen könnte. Warum erinnert mich das an die DDR oder an andere totalitäre Staaten?

  2. I.N. sagt:

    Es ist schon so viel geschrieben und geredet worden. Es ist traurig und unverständlich und vor allem unmenschlich. Und solche Politiker haben wir als unsere Volksvertreter gewählt.

  3. Anonymous sagt:

    Die Behörde hat richtig entschieden. Es gibt keinen Anspruch darauf, sich sein Schulhaus auszuwählen. Das ist so und damit Basta.
    Was diese Eltern veranstaltet haben ist eine Zwängerei und ich bin froh, dass die Behörden nicht nachgegeben haben. Sonst macht schon bald jeder was er will.

  4. Anonymous sagt:

    Es kann nicht wie früher in der DDR sein. In der GRK ist die Mehrheit Bürgerlich. 2 Freisinnige 1 SVP Vertreter und 2 Sozialdemokraten.

  5. Chantal Janz sagt:

    Es geht in diesem Fall nicht darum dass die Eltern das Schulhaus für ihre Tochter wählen wollen, es geht um das Wohl des Kindes! Dieses Mädchen leidet an Asthma und Neurodermitis und muss diesen langen Schulweg auf sich nehmen! Ich weiss nicht ob sie diese Krankheiten kennen, aber ich kann ihnen sagen dass das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist, ich leide selber an diesen Krankheiten, ich kenne es!
    Ich bin immer noch sehr enttäuscht über den Entscheid, kämpft weiter!

  6. Nadja A. sagt:

    Lieber Schreiber oder liebe Schreiberin,
    ich kenne die DDR aus eigener schmerzhafter Erfahrung. In der DDR, das habe ich damit gemeint, wurden die Gesetze buchstabengetreu befolgt. Genau, wie dies die Behörden in Grenchen tun. Ohne Gefühl und ohne Menschlichkeit. Bei uns gipfelte dies drin, dass DDR-Soldaten auf DDR-Bürger schossen. Sie hatten ja das Recht auf ihrer Seite…

Kommentar hinterlassen

Sie müssen sich anmelden um Kommentare hinterlassen zu können.

  • Inhaltsverzeichnis

  • Sponsoren

  • Archiv

  • Sportlerehrung 2010
    Böög-Verbrennen
    Lunapark
    Kinderball
    Kinder-Umzug
    Guggen-Night und Gwunder-Bar
    Umzug Teil 2
    Umzug Teil 1
    Goschen-Nacht Teil 2
  • Expand all | Collapse all


  • Wetter

    Grenchen
    21. März 2010
    Regenschauer
    Regenschauer
    8°C
    Gefühlte Temperatur: 4°C
    Aktueller Luftdruck: 1015 mb
    Luftfeuchtigkeit: 85%
    Wind: 4 m/s SW
    Böen: 5 m/s
    Sonnenaufgang: 6:32
    Sonnenuntergang: 18:44
    Mehr...
     
  • Translator