(Paul-Georg Meister) – Als zweite Instanz hat das Obergericht die Grenchner SVP-Politikerin Gabriela Rauber vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen.Das Obergericht hat ein Urteil des Amtsgerichtes umgestossen und die Grenchner SVP-Politikerin Gabriela Rauber vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen . Sie erhält zudem eine Parteientschädigung von 2000 Franken.
Die Vorgeschichte: In einem Interview mit dem Solothurner Tagblatt – das Interview wurde 2005 mit dem SVP-Gemeinderat Heinz Müller und der SVP-Parteipräsidentin Gabriela Rauber geführt, – sagte Heinz Müller: „…zum Beispiel die Kosovo-Albaner. Sie legen eine Gewaltbereitschaft an den Tag, die wir hier so nicht kennen“. Und Rauber fügte hinzu: „die Kosovo-Albaner nehmen sich nicht die Mühe, sich anzupassen. Sie wollen uns ihre Gewaltbereitschaft aufzwingen.“
Gegen beide Exponenten der SVP hat daraufhin ein Berner Anwalt Anklage wegen Verletzung der Rassismusstrafnorm erhoben. Vor Amtgericht wurde schliesslich Heinz Müller freigesprochen, während Gabriela Rauber verurteilt wurde. Gegen dieses Urteil hat Rauber Berufung eingelegt und nun vor Obergericht Recht bekommen.
Das Obergericht stützt sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichts und begründet seinen Entscheid damit, dass die Aussage „die Kosovo-Albaner…“ nicht gleichbedeutend sei, wie „alle Kosovo-Albaner“. Eine Verletzung der Rassismusstrafnorm liege deshalb nicht vor.
Rauber und ihr Anwalt begrüssen den Freispruch. Gleichzeitig sprechen sie aber auch von einem politisch motivierten Prozess. Der Berner Anwalt sei bekannt, dass er immer wieder SVP-Politiker/innen einklage. Solche Prozesse, so zeigte sich Raubers Anwalt überzeugt, nützen niemandem etwas und kosten den Staat nur viel Geld. Tatsächlich hat der Prozess gegen Heinz Müller und Gabriela Rauber den Staat Solothurn insgesamt rund 20′000 Franken gekostet.
Ähnliche Beiträge
Tags: freispruch, gemeinderat, gericht, Politik, rauber, svp








