
(Christoph Schmutz) Taxiunternehmer Urs Hänzi wurde gebüsst, als er Kunden auf den Marktplatz fuhr. Er bestreitet diese Busse jetzt vor Gericht.GT/cs. Prinzipiell ist der Marktplatz in Grenchen Fussgängerzone und die Zubringerstrassen signalisieren auch, dass der private motorisierte Verkehr dort nichts zu suchen hat. Eine Ausnahme bilden die Angestellten und Kunden der Solothurner Bank Soba, deren Parkplätze nur via den Marktplatz erreichbar sind.
Eigentlich aber war auch Taxiunternehmer Urs Hänzi der Meinung, er dürfe im Sinne der Dienstleistung seiner Branche die asphaltierte Fläche des Marktplatzes befahren, als er am 24. Dezember 1999 via Schild Rust-Strasse zwei Fahrgäste auf den Marktplatz fuhr und sie auf der Höhe der Soba-Parkplätze aussteigen liess. «Der eine Fahrgast wollte ins Passage, der andere nur schnell bei der Bijouterie Mägli etwas abholen und dann mit dem Taxi wieder weiter», erzählt Hänzi. Er habe also gewartet und sich an einem Stand in unmittelbarer Nähe eine Bratwurst gekauft. Als Hänzi zu seinem Taxi zurückkam, traf er auf einen Beamten der Stadtpolizei, der ihm eine Busse wegen Nichtbeachtens des Fahrverbotes auf dem Marktplatz aufbrummte: 120 Franken.
Urs Hänzi hat diese Busse bis heute nicht bezahlt und wird diese Forderung auch am 8. November in Solothurn vor Gericht bestreiten. Er beruft sich auf einen Situationsplan, der den Taxifahrern von der Stadtpolizei ausgehändigt worden ist. Dort drauf sind die Routen eingezeichnet, die Taxifahrer auf dem Marktplatz befahren dürfen. Es handelt sich im westlichen Bereich um den asphaltierten Streifen von der Schild Rust-Strasse bis runter zum Soba-Parkplatz und im Ostteil während den Anlieferungszeiten am Vormittag um den Streifen von der Marktstrasse bis wieder hinauf auf die Schild Rust-Strasse. Davon, dass nur gehbehinderte Personen mit dem Taxi auf dem Marktplatz geführt oder von dort abgeholt werden dürfen, will Hänzi nie etwas gehört haben.
Genau das aber habe er den Taxifahrern aber anlässlich einer Zusammenkunft am 13. Dezember 1999 mitgeteilt, so Michael Herzog, Feldweibel bei der Stadtpolizei. Diese Ausnahme habe man den Taxifahrern im wesentlichen zugestanden, weil auf der Höhe des Interdiscount Ladens eine ärztliche Gruppenpraxis existiere und im Ostteil des Marktplatzes eine Dame wohne, von der man wisse, dass sie nicht gut zu Fuss sei. «Ausserdem haben wir bisher auch nie etwas gesagt, wenn etwa Hotelgäste des Passage mit Koffern per Taxi bis auf den Marktplatz chauffiert worden sind», fügt Herzog an. Es gehe aber einfach nicht an, Personen zum Einkaufen auf den Marktplatz zu führen, die keinerlei Probleme hätten, die paar Meter vom Rand des Marktplatzes bis zum jeweiligen Geschäft zu Fuss zurück zu legen. Auch betont Herzog, dass seitens der Taxiunternehmer in Grenchen nie Einsprachen eingetroffen seien, als es darum ging, das Fahrverbot auf dem Marktplatz zu signalisieren. Er warte jetzt jedenfalls mal das Gerichtsurteil vom 8. November ab und werde dann wohl die Taxiunternehmer zu einer weiteren Sitzung einladen.Mehr dazu im GT vom Samstag, 4. November
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